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Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes : Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte

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Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes : Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte

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