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APA-referensManok, A. (2015). Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes: Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte. Duncker & Humblot.
Chicago-stil citatManok, Andreas. Die Medizinisch Nicht Indizierte Beschneidung Des Männlichen Kindes: Rechtslage Vor Und Nach Inkrafttreten Des § 1631d BGB Unter Besonderer Berücksichtigung Der Grundrechte. Berlin: Duncker & Humblot, 2015.
MLA-referensManok, Andreas. Die Medizinisch Nicht Indizierte Beschneidung Des Männlichen Kindes: Rechtslage Vor Und Nach Inkrafttreten Des § 1631d BGB Unter Besonderer Berücksichtigung Der Grundrechte. Duncker & Humblot, 2015.
Harvard-stil citatManok, A. 2015. Die medizinisch nicht indizierte Beschneidung des männlichen Kindes: Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des § 1631d BGB unter besonderer Berücksichtigung der Grundrechte. Berlin: Duncker & Humblot.